AGB
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen!
1. Auftragserteilung
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Catering GmbH, Aguntstraße 36, A-9900 Lienz, (nachfolgend Catering genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen“. Alle Angebote sind freibleibend. Preislistenfehler unter Vorbehalt. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen an.
1.2. Abweichende bzw. ergänzende Vereinbarungen von diesen „Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen“ bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Absprachen oder Sondervereinbarungen mit unseren Verkäufern.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen“ unwirksam sein bzw. nicht zutreffend sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Warenangebot
Unser umfangreiches Warenangebot ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns den Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Unser Angebot ist als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder Art und Weise für unseren Kunden verändern. Für unsachgemäße Lagerung von Waren durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keinerlei Haftung.
3. Lieferung, Durchführung eines Auftrages
3.1. Zugesagte Termine werden vom Catering nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Höhere Gewalt, Streiks oder dergleichen berechtigen uns die Lieferung bzw. die Durchführung eines Auftrages hinaus zu schieben oder vom Vertrag zurück zu treten. Schadensersatzansprüche bei nicht termingerechter Lieferung oder bei Nichtlieferung bzw. Nichtdurchführung eines Auftrages stehen dem Auftraggeber in keinem Fall zu. Eventuelle Beanstandungen seitens des Auftraggebers sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende des Auftrages vom Auftraggeber bekannt zu geben.
3.2. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten und werden von uns gesondert Verrechnet.
3.3. Das Catering ist berechtigt, zur Erbringung von Leistungen Fremd-Unternehmen heran zu ziehen.
4. Stornobedingungen
4.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltung 20 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
4.2. Bei Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
4.3. Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt 7 Tage netto ohne Abzug zahlbar. Gegen schriftliche Vereinbarung können andere Zahlungsziele gewährt werden. Bei verspäteter Zahlung werden von uns Zinsen und Verzugszinsen ab Durchführungsdatum eines Auftrages gemäß ZinsRÄG berechnet. Bei Zahlungsverzug sind neben den Zinsen/Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Unsere Vertreter bzw. Mitarbeiter sind ohne besondere Vollmacht nicht zum Inkasso berechtigt.
Im BtoB-Bereich verstehen sich sämtliche Preise netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im BtoC-Bereich verstehen sich sämtliche Preise brutto, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
ALS GERICHTSSTAND WIRD UNABHÄNGIG VOM STREITWERT DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES BEZIRKSGERICHTES A-9900 LIENZ VEREINBART.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GESCHIRR-UND INVENTARVERLEIH
Leihgut, Gläserracks und Boxen (zuzüglich Einlagen) ist Eigentum von Osttirol Catering.
Bestellung
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die erhaltene Auftragsbestätigung von Osttirol Catering rechtsverbindlich unterschrieben und zurückgeschickt hat, soweit nicht vorher in anderer Weise Osttirol Catering den Auftrag rechtsverbindlich angenommen hat.
Mietpreis
Der Mietpreis gilt ab Lager für jeweils 1 Mieteinheit (1 Mieteinheit = 3 Tage), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder zurückgegeben werden. Sonn- und Feiertage werden nicht berechnet. Werden die Mietartikel nicht termingerecht innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet. Die Preise verstehen sich pro Mieteinheit und Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Eine Nachberechnung stark verschmutzter Artikel (Reinigung) behalten wir uns vor.
Transport – Anlieferung – Abholung
Der Transport wird nach Gewicht, Kubatur und Entfernung separat berechnet und gilt ab Lager( Lienz/Peggetz) bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter, oder von ihm eine bevollmächtigte Person anwesend zu sein. Das Leihgutempfang muss am Lieferschein per Unterschrift gegenzeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termine nicht anwesend sein, wird das Leihgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Zusatzleistungen
Auf- und Abbau sowie Vertagen und Einsammeln des Leihguts sind im Mietpreis nicht enthalten.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt 7 Tage netto ohne Abzug zahlbar. Gegen schriftliche Vereinbarung können andere Zahlungsziele gewährt werden. Bei verspäteter Zahlung werden von uns Zinsen und Verzugszinsen ab Durchführungsdatum eines Auftrages gemäß ZinsRÄG berechnet. Bei Zahlungsverzug sind neben den Zinsen/Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzten.
Beschädigungen, Fehl und Bruchmengen
Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von Osttirol Catering von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehl- und Bruchmeldungen, bzw Beschädigungen erst nach vollständiger Reinigung ermittelt werden können. Fehl- und Bruchmengen sowie Beschädigungen werden zum Reparatur- oder Wiederbeschaffungspreis berrechnet.